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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2009 |
| Zuschlag für die Betreuung Pflegebedürftiger Arbeitnehmer, die eben pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 5.000,00 Euro je betreutem pflegebedürftigen Angehörigen. Pflegebedürftige Angehörige im Sinne des Satz 1 sind Personen, deren Pflegebedürftigkeit gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst festgestellt worden ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /580 |
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