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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle

Es gibt hierzu 54 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2003
Der Abfindungsbetrag aus Grundbetrag, Steigerungsbetrag und Zusatzbeträgen darf nicht niedriger sein als EUR 4000,00 und nicht höher liegen als EUR 175.000,00. Der Abfindungsbetrag darf insgesamt das bis zum Erreichen der Altersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) zu erwartende Bruttoeinkommen nicht überschreiten.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /241
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