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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2003 |
| Der Abfindungsbetrag aus Grundbetrag, Steigerungsbetrag und Zusatzbeträgen darf nicht niedriger sein als EUR 4000,00 und nicht höher liegen als EUR 175.000,00. Der Abfindungsbetrag darf insgesamt das bis zum Erreichen der Altersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) zu erwartende Bruttoeinkommen nicht überschreiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /241 |
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