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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2003 |
| Für die Altersgruppen bis > 57 Jahre ist eine Abfindung von maximal 30 Monatsgehältern festgelegt. Für die Altersgruppen > 57,5 bis < 60 Jahre ist eine Abfindung von maximal 24 Monatsgehältern festgelegt. Für die Altersgruppen > 60 Jahre ist eine Abfindung von maximal 18 Monatsgehältern festgelegt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /397 |
| Textauszug 51 von 54 | « vorheriger | nächster » |