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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle

Es gibt hierzu 54 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2009
Sonderregelungen für befristet Beschäftigte
Arbeitnehmer, die bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses entweder im Rahmen einer Zeitbefristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder im Rahmen einer Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG von jeweils bis zu zwei Jahren ("kürzer befristete Arbeitnehmer") beschäftigt sind, erhalten im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche, unmittelbar durch die Betriebsänderung bedingte Kündigung als Entschädigung für den vorzeitigen Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung nach den normalen Regeln (Ziff. 3 und 4), jedoch maximal in Höhe von 50 % der Summe der noch ausstehenden Bruttomonatsgehälter, die der jeweilige befristet beschäftigte Arbeitnehmer zwischen dem Kündigungstermin und dem Ablauf der Befristung hatte beanspruchen können.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /580
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