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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle

Es gibt hierzu 54 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013
Für Teilzeitbeschäftigte bemisst sich ihre Abfindung gem. a) - c) und g) nach dem jeweiligen Teilzeitfaktor. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Beschäftigten aufgrund von Elternzeit oder nach der Mutterschutzzeit in Teilzeit gewechselt haben. Für diesen Fall gilt der Beschäftigungsgrad vor der Geburt des Kindes, wenn dieser Zeitpunkt nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. Dies gilt auch bei von der Bank veranlasster betrieblich bedingter Teilzeit.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /703
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