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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 |
| Für Teilzeitbeschäftigte bemisst sich ihre Abfindung gem. a) - c) und g) nach dem jeweiligen Teilzeitfaktor. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Beschäftigten aufgrund von Elternzeit oder nach der Mutterschutzzeit in Teilzeit gewechselt haben. Für diesen Fall gilt der Beschäftigungsgrad vor der Geburt des Kindes, wenn dieser Zeitpunkt nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. Dies gilt auch bei von der Bank veranlasster betrieblich bedingter Teilzeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /703 |
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