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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.2 Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003
Beim Abschluss von Abwicklungsvereinbarungen und Aufhebungsverträgen wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen darauf geachtet, dass dem Arbeitnehmer möglichst wenig Nachteile entstehen (z. B. keine Sperrfrist hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeld) und er auf mögliche sozialversicherungsrechtliche Nachteile hingewiesen wird. Des Weiteren bekommt jeder Arbeitnehmer eine Bedenkzeit von sieben Tagen, während derer er die Möglichkeit hat, den Vertrag auf eigene Kosten einem Anwalt oder dem Arbeitsamt vorzulegen. Außerdem wird der Betriebsrat unterrichtet.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /290
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