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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.2 |
Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012 |
| Gekündigte Arbeitnehmer sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis abweichend von ihrer maßgeblichen Kündigungsfrist mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen vorzeitig zu beenden, ohne dass die Leistungen aus diesem Sozialplan hierdurch geschmälert werden. In diesem Fall zahlt [die Firma] die dadurch frei werdenden monatlichen Bezüge (fixe Vergütung, variable Vergütung, geldwerter Vorteil Firmenwagen, Firmenwagenpauschale) in vollem Umfang ohne Arbeitgeberbeitrage zur Sozialversicherung (Arbeitnehmerbrutto) zusätzlich als Abfindung nach Ziff. 2.1 mit der Maßgabe, dass die Gesamtabfindung im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /677 |
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