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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.2 Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012
Gekündigte Arbeitnehmer sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis abweichend von ihrer maßgeblichen Kündigungsfrist mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen vorzeitig zu beenden, ohne dass die Leistungen aus diesem Sozialplan hierdurch geschmälert werden. In diesem Fall zahlt [die Firma] die dadurch frei werdenden monatlichen Bezüge (fixe Vergütung, variable Vergütung, geldwerter Vorteil Firmenwagen, Firmenwagenpauschale) in vollem Umfang ohne Arbeitgeberbeitrage zur Sozialversicherung (Arbeitnehmerbrutto) zusätzlich als Abfindung nach Ziff. 2.1 mit der Maßgabe, dass die Gesamtabfindung im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /677
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