http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.3 |
Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 |
| Die abfindungserhöhende Zahlung beträgt bei: - bis zu fünf Jahren Betriebszugehörigkeit ein Bruttomonatsgehalt, - bis zu zehn Jahren Betriebszugehörigkeit zwei Bruttomonatsgehälter, - bis zu 20 Jahren Betriebszugehörigkeit drei Bruttomonatsgehälter, bis zu 30 Jahren Betriebszugehörigkeit vier Bruttomonatsgehälter, mehr als 30 Jahre Betriebszugehörigkeit fünf Bruttomonatsgehälter. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /694 |
| Textauszug 3 von 4 | « vorheriger | nächster » |