http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.4 |
Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2003 |
| Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis aufgrund der Maßnahme beendet wird, erhalten, wenn sie das Unternehmen nicht vor dem 30.09.2003 verlassen, eine die Abfindung erhöhende Prämie, die sich wie folgt berechnet:1 Bruttomonatsentgelt; 1 weiteres Bruttomonatsentgelt, das anfällt, wenn die für die Abteilung definierten Ziele erfüllt sind. Diese sind bis 30.06.2003 festzulegen; es darf sich um maximal 3 Ziele handeln, die erfüllbar, messbar und transparent sein müssen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /391 |
| Textauszug 3 von 4 | « vorheriger | nächster » |