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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.4 Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2003
Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis aufgrund der Maßnahme beendet wird, erhalten, wenn sie das Unternehmen nicht vor dem 30.09.2003 verlassen, eine die Abfindung erhöhende Prämie, die sich wie folgt berechnet:1 Bruttomonatsentgelt; 1 weiteres Bruttomonatsentgelt, das anfällt, wenn die für die Abteilung definierten Ziele erfüllt sind. Diese sind bis 30.06.2003 festzulegen; es darf sich um maximal 3 Ziele handeln, die erfüllbar, messbar und transparent sein müssen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /391
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