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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.4 |
Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 |
| Mitarbeiter, die im ersten Quartal 2012 ausscheiden, erhalten 100 % der gem. Ziffern 2.4.1 oder 2.4.2 errechneten Abfindung. Mitarbeiter, die vom zweiten Quartal bis zum Ende 2012 ausscheiden, erhalten eine Abfindung in Höhe von 120 % der gem. Ziffern 2.4.1 oder 2.4.2 errechneten Abfindung. Mitarbeiter, die im Jahr 2013 ausscheiden, erhalten eine Abfindung in Höhe von 80 % der gem. Ziffern 2.4.1 oder 2.4.2 errechneten Abfindung. Mitarbeiter, die im Jahr 2014 ausscheiden, erhalten eine Abfindung in Höhe von 50 % der gem. Ziffern 2.4.1 oder 2.4.2 errechneten Abfindung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /614 |
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