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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.4 Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010
Mitarbeiter, die im ersten Quartal 2012 ausscheiden, erhalten 100 % der gem. Ziffern 2.4.1 oder 2.4.2 errechneten Abfindung.
Mitarbeiter, die vom zweiten Quartal bis zum Ende 2012 ausscheiden, erhalten eine Abfindung in Höhe von 120 % der gem. Ziffern 2.4.1 oder 2.4.2 errechneten Abfindung.
Mitarbeiter, die im Jahr 2013 ausscheiden, erhalten eine Abfindung in Höhe von 80 % der gem. Ziffern 2.4.1 oder 2.4.2 errechneten Abfindung.
Mitarbeiter, die im Jahr 2014 ausscheiden, erhalten eine Abfindung in Höhe von 50 % der gem. Ziffern 2.4.1 oder 2.4.2 errechneten Abfindung.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /614
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