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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.6 |
Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2003 |
| Der Abfindungsanspruch entsteht dem Grunde nach mit Ausspruch der Kündigung bzw. mit Abschluss des Beendigungsvertrages. Ab diesem Zeitpunkt ist der Abfindungsanspruch vererblich. Die Erben können die Auszahlung nur gegen Vorlage eines Erbscheins beanspruchen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /360 |
| Textauszug 1 von 1 |