Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.6 Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen

Es gibt hierzu 1 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2003
Der Abfindungsanspruch entsteht dem Grunde nach mit Ausspruch der Kündigung bzw. mit Abschluss des Beendigungsvertrages. Ab diesem Zeitpunkt ist der Abfindungsanspruch vererblich. Die Erben können die Auszahlung nur gegen Vorlage eines Erbscheins beanspruchen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /360
Textauszug 1 von 1


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen