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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.7 |
Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2003 |
| Auf Wunsch von Beschäftigten kann über die geltende Kündigungsfrist hinaus das Arbeitsverhältnis um einen von ihnen zu bestimmenden Zeitraum verlängert und sie hierfür unwiderruflich freigestellt werden. In diesem Zeitraum wird das vereinbarte Entgelt weitergezahlt unter Anrechnung auf die Abfindung, wobei zusätzlich die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen zu berücksichtigen sind. Die Dauer der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach dieser Vorschrift darf wertmäßig nicht die Höhe der Bruttoabfindung überschreiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /375 |
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