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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.7 Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2004
Dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin bleibt es unbenommen, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Teil seiner/ihrer Abfindung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 40b Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 4 EStG) unter Beachtung der Pauschalierungsgrenze von € 1752,00, vervielfältigt mit seiner Beschäftigungsdauer in Jahren, abzüglich der Summe der pauschbesteuerten Beiträge, die im Jahr des Ausscheidens und in den sechs vorangegangenen Jahren geleistet wurden, in eine Direktversicherung einzubringen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /320
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