http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.7 |
Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2004 |
| Dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin bleibt es unbenommen, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Teil seiner/ihrer Abfindung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 40b Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 4 EStG) unter Beachtung der Pauschalierungsgrenze von € 1752,00, vervielfältigt mit seiner Beschäftigungsdauer in Jahren, abzüglich der Summe der pauschbesteuerten Beiträge, die im Jahr des Ausscheidens und in den sechs vorangegangenen Jahren geleistet wurden, in eine Direktversicherung einzubringen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /320 |
| Textauszug 3 von 6 | « vorheriger | nächster » |