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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.7 Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2010
Die Abfindung wird in zwei gleichen Raten ausbezahlt, die erste Rate in Höhe der Hälfte des nach Ziff. 1. berechneten Betrags wird zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
Die zweite Rate in Höhe des Restbetrags wird vier Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und unter der Voraussetzung fällig, dass der Beschäftigte nicht spätestens zum 01.04.2011 eine gleichwertige Anschlussbeschäftigung bei einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen oder der Stadt [...] antritt. Der Beschäftigte hat der Gesellschaft unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Bescheinigung der [Firma]) nachzuweisen, dass er kein solches Beschäftigungsverhältnis antritt. Eine Liste der verbundenen Unternehmen ist als Anlage [...] beigefügt.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /706
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