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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.8 |
Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 |
| Konten der Beschäftigten (einschließlich Kontokorrentkredite) und Depots können beim Ausscheiden des Beschäftigten für die Dauer von 12 Monaten weiter geführt werden. Bestehende Darlehen werden bis zum Ende der Zinsbindungsfrist zu den geltenden Konditionen für Mitarbeiter und gemäß den Regelungen des Darlehensvertrages fortgeführt. Die [...] Bank verzichtet auf die Geltendmachung von Vorfälligkeitsentschädigungen, die aus betriebsbedingten Gründen ausgeschiedenen Beschäftigten bis zu zwölf Monaten nach dem Ausscheiden wegen Sondertilgungen oder vergleichbarer Vorgänge in Rechnung gestellt werden würden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /590 |
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