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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.8 Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010
Konten der Beschäftigten (einschließlich Kontokorrentkredite) und Depots können beim Ausscheiden des Beschäftigten für die Dauer von 12 Monaten weiter geführt werden. Bestehende Darlehen werden bis zum Ende der Zinsbindungsfrist zu den geltenden Konditionen für Mitarbeiter und gemäß den Regelungen des Darlehensvertrages fortgeführt.
Die [...] Bank verzichtet auf die Geltendmachung von Vorfälligkeitsentschädigungen, die aus betriebsbedingten Gründen ausgeschiedenen Beschäftigten bis zu zwölf Monaten nach dem Ausscheiden wegen Sondertilgungen oder vergleichbarer Vorgänge in Rechnung gestellt werden würden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /590
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