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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.8 |
Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 |
| Das Unternehmen gewährt denjenigen Mitarbeitern, die dem Betriebsübergang widersprochen haben und die gem. Ziff. 2.2.2 aus dem Unternehmen ausscheiden und bis zu 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Firma ein Dienstjubiläum begehen würden, das bisher übliche Jubiläumsgeld als zusätzliche Abfindung nach folgender Abstufung: bis zu 1 Jahr vor dem Jubiläum 100 % des Jubiläumsgeldes bis zu 2 Jahre vor dem Jubiläum 80 % des Jubiläumsgeldes bis zu 3 Jahre vor dem Jubiläum 60 % des Jubiläumsgeldes bis zu 4 Jahre vor dem Jubiläum 40 % des Jubiläumsgeldes bis zu 5 Jahre vor dem Jubiläum 20 % des Jubiläumsgeldes. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /424 |
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