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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.8 |
Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2003 |
| Sofern Mitarbeiter/innen Leistungen aus dem Vermögensbildungsgesetz in Anspruch nehmen und dies durch Vorlage eines entsprechenden Vertrages belegt ist, erhalten sie im Jahr des Ausscheidens den vollen Arbeitgeberzuschuss. Bei unterjähriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Restbetrag als Bruttoeinmalbetrag ausbezahlt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /241 |
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