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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.9 |
Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2003 |
| Leistungen der Pensionskasse Beschäftigte, die einen Aufhebungsvertrag nach Ziff. 3 abschließen und zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch keine unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen nach §§ 1b Abs. 1 S. 1, Abs. 3, 30 f. BetrAVG; §§ 4, 9 Ziff. 1 Satzung der Pensionskasse [...] erlangt haben, können unter folgenden Voraussetzungen eine Versorgungsanwartschaft erwerben: Beschäftigte, die als Mitglieder der Pensionskasse [...] noch nicht die zum Erreichen der Unverfallbarkeit erforderlichen Beitragsmonate erbracht haben, zahlen für den Zeitraum bis zum Erreichen der unverfallbaren Anwartschaft auf Versorgungsleistungen die erforderliche Beitragssumme [...]. Die [Firma] wird diesen Betrag nach Maßgabe der Satzung der Pensionskasse [...] an die Pensionskasse abführen. In diesem Fall ist der Beschäftigte verpflichtet, sich im Aufhebungsvertrag unwiderruflich damit einverstanden zu erklären, dass die [Firma] von den zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehenden Zahlungsansprüchen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis die gesamte Beitragssumme einbehält und, wie in Satz 3 beschrieben, an die Pensionskasse [...] abführt. Berechnungsgrundlage sind 10 % des letzten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten pensionskassenpflichtigen Einkommens multipliziert mit der Anzahl der fehlenden Beitragsmonate. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /461 |
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