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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.9 Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002
Für Restdarlehen ausscheidender Mitarbeiter gilt Folgendes: Die Restdarlehenssumme wird mit dem Abfindungsbetrag verrechnet, und zwar bis zur Höhe von 50 % des Abfindungsbetrages. Ein darüber hinausgehender Darlehensrest ist mit den im Darlehensvertrag festgelegten Raten zu tilgen und vereinbarungsgemäß zu verzinsen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /431
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