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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.9 |
Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 |
| Für Restdarlehen ausscheidender Mitarbeiter gilt Folgendes: Die Restdarlehenssumme wird mit dem Abfindungsbetrag verrechnet, und zwar bis zur Höhe von 50 % des Abfindungsbetrages. Ein darüber hinausgehender Darlehensrest ist mit den im Darlehensvertrag festgelegten Raten zu tilgen und vereinbarungsgemäß zu verzinsen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /431 |
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