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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.9 Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2010
Anspruchsberechtigte Mitarbeiter erhalten eine Grundabfindung, in Höhe von 3.500,00 Euro. Die Grundabfindung erhöht sich für Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis weniger als 5 Jahre bestanden hat, um 250,00 Euro pro begonnenem Beschäftigungsjahr, um entsprechend § 112 Abs. 5 Ziff. 1 BetrVG den Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung pauschal auszugleichen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /680
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