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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.9 |
Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2010 |
| Anspruchsberechtigte Mitarbeiter erhalten eine Grundabfindung, in Höhe von 3.500,00 Euro. Die Grundabfindung erhöht sich für Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis weniger als 5 Jahre bestanden hat, um 250,00 Euro pro begonnenem Beschäftigungsjahr, um entsprechend § 112 Abs. 5 Ziff. 1 BetrVG den Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung pauschal auszugleichen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /680 |
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