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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.10 Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010
Bis zu ihrem Ausscheiden freigestellte Beschäftigte sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis durch einseitige Erklärung vor Ablauf der geltenden Kündigungsfrist mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche vorzeitig zu beenden. Eine solche Beendigung ist im Interesse der [Bank] und wird von dieser ausdrücklich gewünscht. In diesem Fall erhöht sich die an die Beschäftigten zu zahlende Abfindung für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung um 75 % eines Bruttomonatsgehaltes.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /590
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