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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.10 |
Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 |
| Bis zu ihrem Ausscheiden freigestellte Beschäftigte sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis durch einseitige Erklärung vor Ablauf der geltenden Kündigungsfrist mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche vorzeitig zu beenden. Eine solche Beendigung ist im Interesse der [Bank] und wird von dieser ausdrücklich gewünscht. In diesem Fall erhöht sich die an die Beschäftigten zu zahlende Abfindung für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung um 75 % eines Bruttomonatsgehaltes. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /590 |
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