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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.10 Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2009
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf der individuellen Kündigungsfrist durch eine Aufhebungsvereinbarung zu beenden. Der Anspruch wird durch eine schriftliche Erklärung spätestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Beendigungstermin gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht. Dieses Recht besteht nicht, wenn ein entgegenstehendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers an einer Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den Bereichen IT und Verwaltung besteht. Der Arbeitgeber wird dem Betriebsrat die insoweit betroffenen Arbeitnehmer bis zum 15.02.2009 mitteilen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /525
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