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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.12 |
Zeugnisse
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 |
| (1) Beschäftigte, die infolge der Betriebsänderung ausscheiden, erhalten ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis, das sich i. d. R. auf Führung und Leistung erstreckt. Auf Wunsch erhalten sie jederzeit ein Zwischenzeugnis. (2) Sind Beschäftigte mit dem Zeugnis nicht einverstanden, ist der Betriebsrat hinzuzuziehen. (3) Auf Wunsch der Beschäftigten stellt das Personalbüro Zertifikate für die im Betrieb erworbenen Qualifizierungen aus. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /338 |
| Textauszug 1 von 1 |