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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.13 |
Unterstützung bei der Arbeitssuche
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2004 |
| Gekündigte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder konkret von Kündigung bedrohte Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Arbeitsplatzsuche bis zu 15 Arbeitstagen. Die Freistellung erfolgt in Absprache mit dem betrieblichen Vorgesetzten unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange. Die Freistellung wird nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /442 |
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