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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.13 |
Unterstützung bei der Arbeitssuche
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2003 |
| Die Arbeitnehmer/innen werden nach Absprache mit den Vorgesetzten für die Zeit zur Arbeitsplatzsuche bis max. 5 Arbeitstage freigestellt. Für eine Freistellung für eine Probearbeit ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Unternehmen notwendig. Die jeweilige Zeit wird gegen Nachweis vergütet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /406 |
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