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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.13 |
Unterstützung bei der Arbeitssuche
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 |
| Die Beschäftigten werden für Bewerbungsaktivitäten (einschließlich etwaiger Maßnahmen nach § 216a SGB III) sowie für vereinbarte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen von der Arbeit freigestellt. Während der Kündigungsfrist bzw. nach Abschluss des Aufhebungsvertrages haben die Beschäftigten das Recht, für die Arbeitsplatzsuche das Internet am Arbeitsplatz in angemessenem Umfang frei zu nutzen sowie im Betrieb Bewerbungsunterlagen zu erstellen und zu fotokopieren. Beschäftigte haben während der Kündigungsfrist Anspruch auf bezahlte Freistellung für Bewerbungsgespräche und Behördenbesuche. Es besteht ohne Nachweis ein Anspruch auf drei Arbeitstage. Die Abteilungsleitung ist so frühzeitig wie möglich vor dem Termin zu informieren. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Freistellung in angemessenem Umfang. Die Termine sind auf Wunsch der [...] Bank nachzuweisen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /590 |
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