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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.14 |
Wiedereinstellung
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 |
| Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter diesen Sozialplan fallen, werden bei einer Wiederbewerbung innerhalb von zwei Jahren - beginnend mit ihrem tatsächlichen Ausscheiden - anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt. Die [Firma] verpflichtet sich, ausgeschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - nach Absprache - jeweils die für sie in Frage kommenden internen und externen Stellenausschreibungen zukommen zu lassen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informieren über ihre jeweilige Wohnanschrift. Die bisherige Zeit ihrer Betriebszugehörigkeit wird auf das neue Arbeitsverhältnis angerechnet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /443 |
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