Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.14 Wiedereinstellung

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2010
Die Parteien sind sich einig, dass Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz im Zuge der vorliegenden Betriebsänderung verlieren, einen Anspruch auf bevorzugte Wiedereinstellung haben, falls innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Beginn der Umsetzung der Maßnahmen, Einstellungen erforderlich werden und der Mitarbeiter generell für die neue Stelle gleich geeignet ist wie andere Bewerber. Im Falle der Wiedereinstellung gelten die Jahre der bisherigen Betriebszugehörigkeit als endgültig abgefunden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /585
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