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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.14 |
Wiedereinstellung
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2010 |
| Die Parteien sind sich einig, dass Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz im Zuge der vorliegenden Betriebsänderung verlieren, einen Anspruch auf bevorzugte Wiedereinstellung haben, falls innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Beginn der Umsetzung der Maßnahmen, Einstellungen erforderlich werden und der Mitarbeiter generell für die neue Stelle gleich geeignet ist wie andere Bewerber. Im Falle der Wiedereinstellung gelten die Jahre der bisherigen Betriebszugehörigkeit als endgültig abgefunden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /585 |
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