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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.14 Wiedereinstellung

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2003
Mitarbeiter, die während der Laufzeit dieses Interessenausgleichs betriebsbedingt ausgeschieden sind, sollen innerhalb der ersten beiden Jahre nach ihrem Ausscheiden bei gleicher Qualifikation gegenüber anderen externen Bewerbern bevorzugt eingestellt werden.
Eine Abfindung ohne die in Abzug gebrachten Steuern und Sozialabgaben ist grundsätzlich vor der Wiedereinstellung zurückzuzahlen. Der Rückzahlbetrag ermäßigt sich für jeden vollen Monat einer Arbeitslosigkeit um 15 % des Monatseinkommens, das für die Berechnung der Abfindung [...] maßgebend war.
Die Dienstjahre vor dem Ausscheiden werden angerechnet. Die zusätzlichen Abfindungen betreffend Jubiläum, Schwerbehinderung und Gleichgestellte sowie Kinderzuschlag sind nicht zu erstatten.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /323
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