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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.15 Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit

Es gibt hierzu 1 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2003
Zeigt der/die Mitarbeiter(in) in Abständen von jeweils 12 Monaten, erstmals jedoch ein Jahr nach seinem Ausscheiden regelmäßig an, dass er/sie arbeitslos war bzw. ist, so erhält er/sie weitere gestaffelte Zahlungen. Die Zahlungen erfolgen erst nach Vorlage der entsprechenden Nachweise. Weist der/die Mitarbeiter(in) dies zu einem Zahlungstermin nicht nach, so entfällt der Anspruch für diese und alle weiteren Zahlungen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /491
Textauszug 1 von 1


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