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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.15 |
Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2003 |
| Zeigt der/die Mitarbeiter(in) in Abständen von jeweils 12 Monaten, erstmals jedoch ein Jahr nach seinem Ausscheiden regelmäßig an, dass er/sie arbeitslos war bzw. ist, so erhält er/sie weitere gestaffelte Zahlungen. Die Zahlungen erfolgen erst nach Vorlage der entsprechenden Nachweise. Weist der/die Mitarbeiter(in) dies zu einem Zahlungstermin nicht nach, so entfällt der Anspruch für diese und alle weiteren Zahlungen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /491 |
| Textauszug 1 von 1 |