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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.16 Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2003
Wird solchen Mitarbeitern/-innen innerhalb von 24 Monaten betriebsbedingt gekündigt, so wird für die Ermittlung des Abfindungsbetrages das Bruttovollzeitentgelt (35 Std.) herangezogen. Der so ermittelte Abfindungsbetrag ist um den Nettobetrag der Einmalzahlung gem. 3.1 zu reduzieren. Die Abfindung entspricht jedoch mindestens der Ziffer 5 dieser Betriebsvereinbarung.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen innerhalb von 24 Monaten betriebsbedingt gekündigt wird, erhalten einen Ausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld auf Basis des Effektivverdienstes zu dem fiktiven Arbeitslosengeld auf Basis des Vollzeitverdienstes für die Dauer des Leistungsbezuges.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /469
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