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| 2.2 | Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan) |
| 2.2.1 |
Outplacement
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 |
| Das Outplacement dauert bis zur erfolgreichen Vermittlung, längstens aber bis sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Teilnahme an Terminen zum Outplacement während der Arbeitszeit ist möglich. [Firma] beauftragt das Outplacement-Unternehmen und trägt die Kosten der Outplacementmaßnahme bis zu einem Betrag in Höhe von 6.000,00 Euro (plus Umsatzsteuer) je betroffenen Arbeitnehmer. Aus dem vorstehenden Betrag sind gleichfalls etwaige Weiterbildungskosten des Arbeitnehmers, soweit diese nicht von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, zu tragen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /695 |
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