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| 2.2 | Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan) |
| 2.2.1 |
Outplacement
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2003 |
| Zur Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung sind Outplacementmaßnahmen vorgesehen, die in einer zusätzlichen Vereinbarung geregelt werden und als Anlage Bestandteil dieses Sozialplanes werden. - Für das Outplacement von Arbeitnehmern stellt der Arbeitgeber maximal 8000,- € pro betroffenem Mitarbeiter zur Verfügung. Bei der Auswahl des Outplacement-Unternehmens und des Outplacement-Konzepts hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle verbindlich. - Die Firma wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Laufs der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen, wenn diese nachweisen, dass sie im Rahmen des Outplacements eine Fortbildungsmaßnahme bzw. Veranstaltung besuchen. - Die betroffenen Mitarbeiter haben vom Zeitpunkt ihrer Kündigung an einen Rechtsanspruch, an der Outplacementmaßnahme teilzunehmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /292 |
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