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| 2.2 | Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan) |
| 2.2.1 |
Outplacement
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2003 |
| Um diesen Sozialplan beschäftigungswirksam zu nutzen und drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden, wird eine arbeitsmarktlich zweckmäßige Eingliederungsmaßnahme (Outplacementberatung) nach den §§ 216a SGB III ff. durchgeführt, wenn das Landesarbeitsamt [...] hierfür Zuschüsse gewährt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Maßnahme teilnehmen, werden für mindestens sechs Arbeitstage unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes von der Arbeit freigestellt. Darüber hinaus stellt [Firma] die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Räume und die Infrastruktur zur Verfügung, an den anfallenden Maßnahmekosten beteiligt sich [Firma] in dem mit dem Landesarbeitsamt vereinbarten Umfang. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /397 |
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