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| 2.2 | Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan) |
| 2.2.1 |
Outplacement
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 |
| Das Gruppenoutplacement wird von dem Dienstleister zu einem Pauschalbetrag von € 2500 je Teilnehmer angeboten. Diesen Betrag finanzieren Arbeitgeber und Teilnehmer je zur Hälfte, also mit einem Betrag von je € 1250. Die Finanzierung erfolgt aufseiten des Teilnehmers durch eine entsprechende Verminderung der ihm nach § 13 zustehenden Abfindung. Da die Teilnahme an der Outplacementberatung vor Fälligkeit der Abfindung erfolgt, treten die Arbeitgeber mit dem Finanzierungsanteil des Teilnehmers gegenüber dem Dienstleister in Vorlage. Sollte die Maßnahme durch öffentliche Mittel gefördert werden, so führt diese Förderung zu einer entsprechenden Verminderung des Finanzierungsanteiles des Mitarbeiters. Für die Durchführung der Maßnahme stellt der Arbeitgeber die erforderlichen Räume und die Infrastruktur zur Verfügung. Die Teilnehmer werden für die erforderliche Dauer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der [...]-Konzern beginnt mit der Bereitstellung dieser Dienste ab 1. Juli 2003 - Verfügbarkeit des Leistungserbringers vorausgesetzt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /327 |
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