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| 2.2 | Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan) |
| 2.2.2 |
Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2010 |
| Protokollnotiz: In diesem Sozialplan ist vorzusehen, dass das Transferkurzarbeitergeld um 20 Prozentpunkte des berücksichtigungsfähigen Nettolohns aufgestockt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Dauer der Beschäftigung in der Transfergesellschaft eine gleichwertige Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse gesichert wird. Für die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Transferagentur eingeschaltet. Die Qualifizierung durch die Agentur und die Transfergesellschaft wird jeweils mit einem Arbeitgeberzuschuss von jeweils bis zu 2.500,00 Euro gefördert. Im Hinblick auf § 9 Sicherungsordnung wird vereinbart, dass nicht die Beschäftigung in der Transfergesellschaft, sondern erst eine sich ggf. daran anschließende Tätigkeit als Anschlussbeschäftigung gilt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /602 |
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