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| 2.2 | Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan) |
| 2.2.3 |
Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich
Es gibt hierzu 24 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 |
| Abhängig von dem Zeitraum seiner Tätigkeit in der Transfergesellschaft erhält der Mitarbeiter in den ersten drei Monaten ein monatliches Nettoarbeitsentgelt in Höhe von 100 % des letzten Nettoarbeitsentgelts; ab dem vierten bis einschließlich sechsten Monat 90 %, vom siebten bis einschließlich neunten Monat 80 % des letzten Nettoarbeitsentgelts, danach 75 % seines letzten Nettoarbeitsentgelts. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /339 |
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