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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.2 Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
2.2.3 Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich

Es gibt hierzu 24 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Möbelhersteller 2009
Grundlage für den Nettoausgleich ist der Durchschnitt des Brutto-Monats-Entgelts der letzten 6 ohne Kurzarbeit voll abgerechneten Monaten vor dem Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /582
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