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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.2 Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
2.2.5 Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003
Höhe der Abfindung bei Wechsel in die BQG [Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft]:
- ArbeitnehmerInnen, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. ArbeitnehmerInnen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Abfindung nach der folgenden Formel: Bruttomonatsvergütung × Betriebszugehörigkeit × 0,45.
- ArbeitnehmerInnen zwischen dem vollendeten 50. Lebensjahr und vor Vollendung des 55. Lebensjahres erhalten eine Abfindung nach der folgenden Formel: Bruttomonatsvergütung × Betriebszugehörigkeit × 0,5.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /282
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