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| 2.2 | Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan) |
| 2.2.5 |
Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 |
| Höhe der Abfindung bei Wechsel in die BQG [Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft]: - ArbeitnehmerInnen, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. ArbeitnehmerInnen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Abfindung nach der folgenden Formel: Bruttomonatsvergütung × Betriebszugehörigkeit × 0,45. - ArbeitnehmerInnen zwischen dem vollendeten 50. Lebensjahr und vor Vollendung des 55. Lebensjahres erhalten eine Abfindung nach der folgenden Formel: Bruttomonatsvergütung × Betriebszugehörigkeit × 0,5. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /282 |
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