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| 2.2 | Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan) |
| 2.2.5 |
Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2002 |
| Das Belegschaftsmitglied erhält bei einer Zugehörigkeit [...] 85 % der Abfindung [...]. Im Übrigen gelten die sonstigen Inhalte und Leistungen gemäß Abschnitt II uneingeschränkt. Die Auszahlung der Abfindung erfolgt nicht zum Zeitpunkt des Austritts aus dem Unternehmen, sondern bei Beendigung der Betreuungszeit [...]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /390 |
| Textauszug 6 von 11 | « vorheriger | nächster » |