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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.1 |
Altersteilzeit
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 |
| Diejenigen Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des frühestmöglichen gesetzlichen Rentenbezugstermins und der Vollendung des 63. Lebensjahres zu entrichten gewesen wären, werden zum Zeitpunkt des Eintritts in die Altersteilzeit in Form einer Einmalzahlung in eine gesonderte Versorgungszusage nach den Grundsätzen der Versorgungsordnung [...] eingebracht. Der von der Bank zu erbringende Betrag errechnet sich auf der Grundlage der hälftigen BfA-Beiträge, die zu Beginn der Altersteilzeit zu entrichten sind. Dieser so errechnete Betrag wird entsprechend der [...] vollendeten Dienstjahre im Sinne der Versorgungsordnung nach der folgenden Staffel modifiziert: - bis unter 15 Dienstjahre Faktor 0,8 - 15 bis 25 Dienstjahre Faktor 1,0 - mehr als 25 Dienstjahre Faktor 1,2. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /339 |
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