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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.1 |
Altersteilzeit
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 |
| Mitarbeiter/innen können in Zusammenhang mit der Vereinbarung eines betrieblichen Vorruhestandes für die Dauer von maximal einem Jahr vor Antritt des Vorruhestandes ihre Arbeitszeit auf 50 % reduzieren, Mitarbeiter frühestens mit 57 Jahren, Mitarbeiterinnen frühestens mit 54 Jahren. Als Ausgleich für die Einkommensdifferenz infolge der Arbeitszeitverkürzung erhalten sie einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 25 %, so dass insgesamt ein Entgelt in Höhe von 75 % des Vollzeitentgeltes gezahlt wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /307 |
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