Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.3 Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
2.3.1 Altersteilzeit

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2003
Mitarbeiter/innen können in Zusammenhang mit der Vereinbarung eines betrieblichen Vorruhestandes für die Dauer von maximal einem Jahr vor Antritt des Vorruhestandes ihre Arbeitszeit auf 50 % reduzieren, Mitarbeiter frühestens mit 57 Jahren, Mitarbeiterinnen frühestens mit 54 Jahren. Als Ausgleich für die Einkommensdifferenz infolge der Arbeitszeitverkürzung erhalten sie einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 25 %, so dass insgesamt ein Entgelt in Höhe von 75 % des Vollzeitentgeltes gezahlt wird.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /307
Textauszug 12 von 12 « vorheriger


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen