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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.1 |
Altersteilzeit
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 1999 |
| Zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen wird das Unternehmen betroffenen Mitarbeitern, soweit sie die tariflichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf Wunsch Altersteilzeit zu den jeweils gültigen tariflichen Bedingungen bis zur Höchstgrenze von 10 Jahren ermöglichen, wenn für die jeweilige Altersteilzeit die betrieblichen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden sind. Die auf diesem Sozialplan beruhenden Altersteilzeitvereinbarungen werden nicht auf die 5 %-Grenze angerechnet. In Zweifelsfällen entscheidet die Sozialplankommission. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /202 |
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