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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.3 Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
2.3.1 Altersteilzeit

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 1999
Zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen wird das Unternehmen betroffenen Mitarbeitern, soweit sie die tariflichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf Wunsch Altersteilzeit zu den jeweils gültigen tariflichen Bedingungen bis zur Höchstgrenze von 10 Jahren ermöglichen, wenn für die jeweilige Altersteilzeit die betrieblichen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden sind. Die auf diesem Sozialplan beruhenden Altersteilzeitvereinbarungen werden nicht auf die 5 %-Grenze angerechnet. In Zweifelsfällen entscheidet die Sozialplankommission.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /202
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