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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.3 Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
2.3.1 Altersteilzeit

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003
Altersteilzeitarbeitnehmer erhalten während der Dauer des Altersteil-zeitarbeitsverhältnisses 50 % ihrer bisherigen regelmäßigen Bruttovergütung (Gehalt mit regelmäßigen Zulagen ohne Überstundenvergütung) und zusätzlich einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 56 % der Nettovergütung (berechnet gemäß den zur Altersteilzeit geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zur Ermittlung des zu zahlenden Aufstockungsbetrages), höchstens jedoch insgesamt 95 % der Nettovergütung des letzten Monats vor Beginn der Altersteilzeit (monatliche laufende Bezüge, Einmalzahlungen werden im jeweiligen Anspruchsmonat berücksichtigt). Nettoentgelt ist das gesetzliche Netto [...]. Im Übrigen gelten die jeweiligen tariflichen und gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /332
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