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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.1 |
Altersteilzeit
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 |
| Altersteilzeitarbeitnehmer erhalten während der Dauer des Altersteil-zeitarbeitsverhältnisses 50 % ihrer bisherigen regelmäßigen Bruttovergütung (Gehalt mit regelmäßigen Zulagen ohne Überstundenvergütung) und zusätzlich einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 56 % der Nettovergütung (berechnet gemäß den zur Altersteilzeit geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zur Ermittlung des zu zahlenden Aufstockungsbetrages), höchstens jedoch insgesamt 95 % der Nettovergütung des letzten Monats vor Beginn der Altersteilzeit (monatliche laufende Bezüge, Einmalzahlungen werden im jeweiligen Anspruchsmonat berücksichtigt). Nettoentgelt ist das gesetzliche Netto [...]. Im Übrigen gelten die jeweiligen tariflichen und gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /332 |
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