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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.3 Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
2.3.1 Altersteilzeit

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Anonym 2004
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses eine gesetzliche Altersrente oder eine ihr vergleichbare Leistung unter Inkaufnahme ggf. eintretender Abschläge in Anspruch zu nehmen. Bei der Berechnung der zum selben Termin einsetzenden betrieblichen Altersversorgungsleistungen wird das Unternehmen auf alle über 9,6 % hinausgehenden versicherungsmathematischen Kürzungen verzichten bzw. diese ausgleichen. Ist die Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente mit höheren Kürzungen als 7,2 % verbunden, wird das Unternehmen beim Ruhegeld [...] auch auf die bis 9,6 % anfallenden versicherungsmathematischen Kürzungen nach Maßgabe der Anlage 1 anteilig oder vollständig verzichten bzw. diese ausgleichen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /336
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