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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.3 Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
2.3.1 Altersteilzeit

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2003
Abweichend von § 6 Abs. 7 TV ATZ erhalten die Arbeitnehmer, die nach Inanspruchnahme der Altersteilzeit eine Rentenkürzung wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente zu erwarten haben, eine Abfindung nach folgender Berechnung: Beschäftigungszeit (max. 25 Jahre) in Jahren multipliziert mit der Anzahl Monate der Rentenkürzung multipliziert mit dem Beschäftigungsfaktor ergibt die Anzahl Monatsbezüge, die als Bruttoabfindung ausgezahlt werden. Der Monatsbezug bemisst sich nach den durchschnittlichen Bezügen der letzten 12 Monate vor Beginn der Altersteilzeit.
Beschäftigungszeit: 16, Faktor: 0,01444
Beschäftigungszeit: 17, Faktor: 0,01373
Beschäftigungszeit: 19, Faktor: 0,01315
Beschäftigungszeit: 21, Faktor: 0,01269
Beschäftigungszeit: 23, Faktor: 0,01231
Beschäftigungszeit: 24, Faktor: 0,01200
[...].
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /318
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