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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.1 |
Altersteilzeit
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2003 |
| Abweichend von § 6 Abs. 7 TV ATZ erhalten die Arbeitnehmer, die nach Inanspruchnahme der Altersteilzeit eine Rentenkürzung wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente zu erwarten haben, eine Abfindung nach folgender Berechnung: Beschäftigungszeit (max. 25 Jahre) in Jahren multipliziert mit der Anzahl Monate der Rentenkürzung multipliziert mit dem Beschäftigungsfaktor ergibt die Anzahl Monatsbezüge, die als Bruttoabfindung ausgezahlt werden. Der Monatsbezug bemisst sich nach den durchschnittlichen Bezügen der letzten 12 Monate vor Beginn der Altersteilzeit. Beschäftigungszeit: 16, Faktor: 0,01444 Beschäftigungszeit: 17, Faktor: 0,01373 Beschäftigungszeit: 19, Faktor: 0,01315 Beschäftigungszeit: 21, Faktor: 0,01269 Beschäftigungszeit: 23, Faktor: 0,01231 Beschäftigungszeit: 24, Faktor: 0,01200 [...]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /318 |
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