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| 2.3 | Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer |
| 2.3.2 |
Vorruhestand
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1998 |
| Arbeitnehmer/innen, die am Tage des Endes ihres Arbeitsverhältnisses [...] das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Abfindung als Einmalzahlung, die unter Berücksichtigung des zu beziehenden Arbeitslosengeldes einem Nettoentgelt von 90 % bis zum frühestmöglichen Eintritt des Ruhestandes entspricht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /170 |
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