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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.3 Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
2.3.2 Vorruhestand

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1998
Arbeitnehmer/innen, die am Tage des Endes ihres Arbeitsverhältnisses [...] das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Abfindung als Einmalzahlung, die unter Berücksichtigung des zu beziehenden Arbeitslosengeldes einem Nettoentgelt von 90 % bis zum frühestmöglichen Eintritt des Ruhestandes entspricht.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /170
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